AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der iMatch GmbH für den Bereich Personalvermittlung


Anbieterinformationen

iMatch GmbH
Großer Burstah 50-52
20457 Hamburg, Deutschland
Post- und Besucheranschrift: Kurfürstendamm 173/174
10707 Berlin, Deutschland
Handelsregister: HRB 135906, Amtsgericht Hamburg
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 48/702/02615
Vertretungsberechtigte Personen: Tilman J. Freyenhagen, Philipp B. Siebert
E-Mail: info@imatch.business
Telefon: 015141666611

1. Geltungsbereich1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die iMatch
GmbH (nachfolgend "iMatch" genannt) im Rahmen ihrer Personalvermittlungstätigkeit mit
ihren Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt) abschließt.
1.2 Abweichende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn iMatch
diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsgegenstand und Leistungen2.1 iMatch bietet Dienstleistungen im Bereich Personalvermittlung an und unterstützt den
Kunden bei der Suche und Auswahl von geeigneten Kandidaten für offene Stellen.
2.2 Die Vermittlungsleistung umfasst die Identifikation und Vorauswahl geeigneter
Kandidaten sowie deren Vorstellung beim Kunden.
2.3 Ein Vertragsverhältnis kommt durch eine schriftliche Beauftragung des Kunden
zustande, welche die Zustimmung dieser AGB voraussetzt.3. Vermittlungshonorar und Zahlungsbedingungen3.1 Das Vermittlungshonorar richtet sich nach der zwischen iMatch und demKunden individuell vereinbarten Vergütung. Die Personalvermittlung durch iMatcherfolgt erfolgsbasiert. Der Honoraranspruch entsteht bei erfolgreicherVermittlung eines/einer KandidatIn, sofern zwischen den Parteien keineabweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
3.2 Eine erfolgreiche Vermittlung liegt vor, wenn der Kunde oder ein mitihm verbundenes Unternehmen mit einem/einer durch iMatch vorgestelltenKandidatIn innerhalb von zwölf Monaten nach Vorstellung einen Arbeits-, Dienst-oder sonstigen Beschäftigungsvertrag schließt. Dies gilt auch dann, wenn derVertragsschluss für eine andere als die ursprünglich vorgesehene Positionerfolgt.
3.3 Bemessungsgrundlage des Vermittlungshonorars ist, soweit nichtabweichend vereinbart, die gesamte arbeitsvertraglich vereinbarteBruttojahresvergütung des/der vermittelten KandidatIn. Hierzu zähleninsbesondere das fixe Jahresbruttogehalt, variable Vergütungsbestandteile,Boni, Provisionen, garantierte Sonderzahlungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeldsowie geldwerte Vorteile, soweit diese Bestandteil der vereinbarten Vergütungsind.
3.4 Die Abrechnung des Vermittlungshonorars erfolgt nach der zwischen iMatch unddem Kunden individuell vereinbarten Abrechnungsvariante. Vereinbart werden kanninsbesondere eine Abrechnung im Wege der Drittelkontierung oder einevollständige Abrechnung des Vermittlungshonorars nach Unterzeichnung desArbeits-, Dienst- oder sonstigen Beschäftigungsvertrages.
3.5 Soweit eine Abrechnung im Wege der Drittelkontierung vereinbart ist,wird das Vermittlungshonorar in drei Teilbeträgen abgerechnet: a) ein Drittel bei Unterzeichnung des Arbeits-, Dienst- oder sonstigenBeschäftigungsvertrages zwischen dem Kunden und dem/der KandidatIn,b) ein Drittel mit tatsächlichem Beginn des Vertragsverhältnisses,c) ein Drittel nach Ablauf von sechs Monaten ab tatsächlichem Beginn desVertragsverhältnisses, sofern das Vertragsverhältnis zu diesem Zeitpunkt nochbesteht.
3.6 Soweit eine vollständige Abrechnung nach Vertragsunterzeichnungvereinbart ist, wird das gesamte Vermittlungshonorar mit Unterzeichnung desArbeits-, Dienst- oder sonstigen Beschäftigungsvertrages zwischen dem Kundenund dem/der KandidatIn fällig.
3.7 Die Drittelkontierung stellt ausschließlich eine Zahlungsmodalität dar.Der Honoraranspruch dem Grunde nach entsteht bereits mit erfolgreicherVermittlung gemäß Ziffer 3.2, soweit keine abweichende individualvertraglicheRegelung getroffen wurde.
3.8 Der Kunde verpflichtet sich, iMatch unverzüglich, spätestens jedochinnerhalb von fünf Werktagen, über die Unterzeichnung eines Arbeits-, Dienst-oder sonstigen Beschäftigungsvertrages mit einem/einer durch iMatchvorgestellten KandidatIn, den tatsächlichen Vertragsbeginn sowie eine etwaigeBeendigung des Vertragsverhältnisses vor Fälligkeit weiterer Teilbeträgeschriftlich zu informieren.
3.9 Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils nach Eintritt des jeweiligenFälligkeitsereignisses. Rechnungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart,innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
3.10 Sämtliche Honorare verstehen sich zuzüglich der jeweils geltendengesetzlichen Umsatzsteuer.
3.11 Bei Zahlungsverzug ist iMatch berechtigt, Verzugszinsen nach dengesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen. Die Geltendmachung einesweitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4. Haftung und Gewährleistung4.1 iMatch übernimmt keine Garantie für die Eignung, Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit
der vermittelten Kandidaten.
4.2 Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet iMatch nur bei
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des vorhersehbaren
Schadens.
4.3 Eine weitergehende Haftung von iMatch ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegen
zwingende gesetzliche Vorschriften vor.

5. Vertraulichkeit und Datenschutz5.1 iMatch verpflichtet sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Vertragsbeziehung
bekannt gewordenen Informationen und Daten des Kunden und der Kandidaten.
5.2 iMatch verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und der Kandidaten
ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und gemäß der
Datenschutzerklärung, die auf der Website (www.imatch.business) einsehbar ist.

6. Kündigung und Vertragsbeendigung6.1 Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von [z. B. zwei
Wochen] gekündigt werden, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
6.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

7. Schlussbestimmungen7.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche
Nebenabreden sind nicht getroffen.
7.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien
verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
7.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der iMatch GmbH.
7.4 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts (CISG).

GültigkeitsdatumDiese AGB treten am 1. Oktober 2024 in Kraft und sind in der jeweils aktuellen Fassung auf
der Website [www.imatch.business/agb] einsehbar.